AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen HEIM Schmierstoffe+Technik

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte selbst wenn der Besteller eigene allgemeine Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat. Sie gelten auch für von uns in diesem Zusammenhang etwaige erbrachte Beratungsleistungen, Auskünfte oder Ähnlichem. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§1 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen abgegebener Aufträge, dieser Bedingungen und der geschlossenen Verträge sind nur rechtswirksam, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind.

Die Zusendung von Preislisten, Rundschreiben oder allgemeine Offerten gelten nicht als verbindliche Angebote im Sinne des § 145 BGB.

§2 Preise
Soweit kein Preis für die Ware vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach unseren am Versandtag gültigen Preisen. Sie verstehen sich, wenn nicht anderst vermerkt netto ohne gesetzliche Umsatzsteuer ab Werk und soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, jeweils für 30 Tage. Preisänderungen bleiben auch bei Abschluß- bzw. Festpreisvereinbarungen, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist vorbehalten, wenn und sobald sich für die Mineraloelwirtschaft insgesamt fiskalische Abgaben, tarifgebundene Frachten, Rohstoffpreise und sonstige Kosten ändern.

§3 Rücktritt vom Vertrag, höhere Gewalt, Haftung
Wir können vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns oder Dritten gegenüber nicht nachkommt oder wenn sich die Zahlungsfähigkeit des Käufers un günstig verändert. Im Falle höherer Gewalt und bei anderen unabwendbaren Ereignissen können wir die Lieferung für die Dauer der Einwirkung einschränken, einstellen oder vom Vertrag zurücktreten. Sollten wir zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet sein, beschränkt sich dieser soweit gesetzlich zulässig in jedem Fall auf den Wert der einzelnen Lieferung. Die Haftung für mittelbare Folgeschäden wird ausgeschlossen.

§4 Lieferung, Mengenfeststellung
Lieferfristen sind nur verbindlich bei ausdrücklicher Bestätigung. Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten nsbesondere im Falle höherer Gewalt und bei Hindernissen die wir nicht zu vertreten haben. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier oder CIF-Lieferung spätestens mit dem Zeitpunkt an dem die Ware das Lager verlässt auf den Käufer über.

Die Warenmenge wird von uns festgestellt und ist für den Kunden bei der Preisberechnung bindend.

§5 Gebinderegelungen
Für alle Schäden an mietfrei zur Verfügung gestellten Leihgebinden auch wenn Sie durch höhere Gewalt entstehen und für das Transportrisiko, haftet der Käufer.Bei Lieferungen im Strassentankwagen hat der Käufer für sofortige Abnahmebereitschaft zu sorgen. Er haftet uns für alle aus einer verzögerten Entleerung des Tankwagens entstehenden Kosten und Schäden.

§6 Muster- und Qualitätsangaben
Analysedaten und Angaben von sonstigen Qualtiätsmerkmalen entsprechen nach bestem Wissen dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse.

§7 Beanstandungen
Der Käufer ist verpflichtet alle erkennbaren und offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 8 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort und vor deren Verwendung schriftlich anzuzeigen. Vorausgesetzt ist ferner dass sich die Ware noch in der ursprünglichen Verpackung befindet und diese nicht vom Bestimmungsort weiterversandt worden ist. Bei Beschaffungsrügen ist sofort ein Muster einzusenden und die Restbestände im Originalgebinde ggf. auch im Gebrauch befindlichen Waren sind umgehend sicherzustellen. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir die Wahl ob wir von unserem Recht auf Ersatzlieferung Gebrauch machen oder dem Verlangen des Käufers auf Minderung des Kaufpreises stattgeben wollen. Weitere Ansprüche gegen uns und auch solche, die keine Gewährleistungsansprüche sind, sind jedoch ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§8 Zahlung
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der Kosten für tägliche Kontenüberziehungen nach den jeweils gültigen Bankkonditionen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern können, haben die sofortige Fälligkeit der Forderungen zur Folge. Nur mit Inkassovollmacht ausgestattete Beauftragte sind zum Einzug von Rechnungsbeträgen berechtigt.

§9 Eigentumsvorbehalt
Alle während einer Geschäftsverbindung gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich des Kontos unser Eigentum. Solange ist der Käufer daher nicht berechtigt über die Ware ausserhalb seines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes zu verfügen, sie an Dritte zu verpfänden oder auch nur sicherungsweise zu übereignen. Der Käufer tritt die Kaufpreisforderung, die er durch Veräusserung der Waren erlangt, die noch in unserem Eigentum stehen, zur Sicherung unserer Kaufpreisforderung an uns ab.

§10 Erfüllungsort, Gerichtstand
Soweit diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen keine besonderen Regelungen enthalten gelten die Regeln der deutschen Gesetze. Erfüllungsort für die Lieferung ist jeweils der Ort von dem aus die Lieferung erfolgt ist.

§11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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